HGS-Technik M+S GbR 
Ihre zuverlässigen Fachunternehmen seit 1993

Die Heizungswartung

Folgendes sagt die Heizungsanlagen-Verordnung in § 9 Abs. 1 dazu: "Der Betreiber von Zentralheizungen oder Warmwasseranlagen mit einer Nennleistung von mehr als 11 kW ist verpflichtet, die Bedienung, Wartung und Instandhaltung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 durchzuführen oder durchführen zu lassen. ..."

Warum besteht diese Verpflichtung? Eine Feuerstätte ist ein technisches Gerät, welches sehr oft und auch sehr lange in Betrieb ist. Zugleich geht ein gewisses Risiko von der Feuerstätte aus und jedes technische Gerät unterliegt dem Verschleiß. Bauteile müssen gereinigt und Verschleißteile ausgetauscht werden, um z. B. die Funktionsbereitschaft zu sichern. Feuerstätten müssen eingestellt werden, um eine optimale Energieausnutzung zu gewähren. Optimale Energieausnutzung bedeutet aktiver Umweltschutz. Was bei jedem Auto mittlerweile selbstverständlich ist, sollte auch bei jeder Heizung so sein, lassen Sie also regelmäßig Ihre Feuerstätte warten!

Wir können für Sie kostengünstig tätig werden, ob 11 oder 10000KW, Gas oder Ölfeuerung, Sie finden Ihre Heizung bei uns in guten Händen. Lassen Sie sich von uns beraten oder sich von uns ein Wartungsangebot erstellen, es wird auch Sie garantiert überzeugen.

Der Wartungsvertrag ist dafür da, damit Sie immer mit ihrer Heizung rechnen können!






Bookmarks

Facebook ShareLinkedInTwitterXING
E-Mail
Anruf
Infos